Worin besteht der Steuervorteil beim Ehegattensplitting?

- 18.07.2018 von Kim Teschner -

Veranlagung und SteuerersparnisPaare in Deutschland können bei der Steuer einiges an Geld sparen. Durch das Ehegattensplitting räumt der Staat Steuervorteile ein, in dem das Paar wie eine einzige Person behandelt wird.

Die Grundidee des Ehegattensplittings war es, das Leben in einer Familie zu erleichtern. Vor allem in der Vergangenheit gab es häufig einen Haupternährer in der Familie, während sich der zweite Elternteil um die Kinder und den Haushalt kümmerte. Die Folge davon ist noch heute, dass eine Person aufgrund des unterschiedlichen Einkommens eine deutlich höhere Einkommensteuer zahlt. Das Ehegattensplitting legt die Einkommen des Paares zusammen und errechnet daraus eine gemeinsame Einkommensteuer.

Wie funktioniert Ehegattensplitting?

Für das Ehegattensplitting gibt ein Paar eine gemeinsame Steuererklärung ab. In dieser wird das Jahresgehalt beider Personen zunächst zusammengerechnet. Das Finanzamt halbiert anschließend diesen Betrag wieder und errechnet anhand einer der Teilhälften die Einkommensteuer. Im Anschluss wird die Steuer wieder verdoppelt und es ergibt sich die Gesamtsteuer, die das Paar gemeinsam zahlen muss.

Um das Ehegattensplitting nutzen zu können, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Der wichtigste Punkt ist, dass die Partner nicht dauerhaft getrennt voneinander leben. Es muss sich also um eine echte Partnerschaft handeln. Lange Zeit wurde diese nur tatsächlich verheirateten Paaren zugesichert. Seit 2014 hat sich dies jedoch geändert. Mittlerweile können auch eingetragene Lebenspartnerschaften von den Steuervorteilen profitieren. Dazu zählen auch gleichgeschlechtliche Paare. Eine weitere Voraussetzung dabei ist aber, dass beide Partner uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.

Eine Anmeldung für das Ehegattensplitting ist nicht notwendig. In dem Moment, in dem ein Paar verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, wird bei der Einkommensteuererklärung automatisch das Ehegattensplitting verwendet. Alleinerziehende sind dagegen nach wie vor ausgenommen. Als Begründung hierfür werden häufig Freibeträge und das Kindergeld genannt.

Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, werden die Steuervorteile noch im Trennungsjahr gewährt. Im folgenden Jahr erfolgt wieder eine separate Berechnung. Voraussetzung dafür ist, dass beide Partner damit einverstanden sind und in dem Jahr mindestens einen Tag zusammen gewohnt haben. Bei einem Todesfall kann der noch lebende Partner das Ehegattensplitting auch noch ein Jahr nach dem Tod nutzen. Erst danach greift wieder die normale Bewertung.

Der Vorteil

Das Ehegattensplitting ist vor allem dann ein großer Vorteil, wenn die Gehälter der beiden Partner sich stark voneinander unterscheiden. Der Effekt ist am größten, wenn ein Partner gar kein oder nur ein sehr geringes Einkommen erzielt. Wie groß die Einsparung sein kann, lässt sich an einem Rechenbeispiel verdeutlichen.

Beispiel:
Markus und Lisa sind ein Paar, leben aber weder gemeinsam noch sind sie verheiratet. Lisa hat ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro, während Markus 60.000 Euro verdient. Aus ihrem Einkommen würde sich für Lisa eine Einkommenssteuer von 2.467 Euro ergeben, während Markus 16.578 Euro zahlt. Das Paar zahlt gemeinsam also eine Einkommenssteuer von 19.045 Euro, da sie die Steuervorteile für Paare nicht in Anspruch nehmen können.

Nach einer Heirat können Lisa und Markus nun im kommenden Jahr von dem Ehegattensplitting profitieren. Gemeinsam kommen sie auf ein Einkommen in Höhe von 80.000 Euro. Durch die 50/50-Aufteilung ergibt sich pro Partner eine Einkommenssteuer von 8.670 Euro. Die gemeinsame Steuer der beiden beträgt entsprechend 17.340 Euro. Durch das Ehegattensplitting sparen Lisa und Markus also 1705 Euro pro Jahr.

Wer einmal selbst für sich ausrechnen möchte, welche Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting entstehen, kann die Hilfe des Nettolohn.de Rechners für Veranlagung in Anspruch nehmen, der die Werte in Sekundenschnelle anzeigt.

Einzelveranlagung auf Wunsch

Auch wenn Paare häufig vom Ehegattensplitting profitieren, gibt es durchaus die Option für eine Einzelveranlagung. Diese muss in der jährlichen Steuererklärung angeben werden. Die Einzelveranlagung kann in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll sein. Klassische Beispiele sind, wenn ein Partner außerordentliche Einnahmen oder ausländische Einkünfte erzielt. Auch bei Paaren, bei denen ein Partner angestellt und der andere selbstständig arbeitet, ist mitunter eine getrennte Veranlagung die bessere Wahl. / Fotoquelle: fotolia.de / © Jürgen Fälchle

Autor: Kim Teschner

Kim ist bereits seit 2012 bei uns. Damals hat sie hauptberuflich bei einem Steuerberater gearbeitet und wollte ihr Wissen gerne einem breiten Publikum zur Verfügung stellen. Nach Mutterschutz und Elternzeit ist sie nun endlich wieder da und unterstützt uns in den Bereichen Finanzen, Gehalt und Steuern.