Wer einem Minijob nachgeht, der hat Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wie allen Arbeitnehmern muss auch Minijobbern im Falle einer Krankheit das Arbeitsentgelt über einen Zeitraum von maximal sechs Wochen gezahlt werden. Allerdings ist dies erst dann möglich, wenn das eigentliche Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.
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Nettolohn Magazin
Minijob: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
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Kategorie: Krankenversicherung Tags: Zuschuss
Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich
Gesetzliche Krankenkassen im Leistungs und Beitragsvergleich.
Informiert wird über aktuelle Beitagssätze der Krankenkassn und deren Leistungen.
Kategorie: Krankenversicherung Tags: Vergleich
