Ab wann gilt ein Arbeitnehmer als versicherungsfrei?

- 27.10.2014 von Gaby Mertens -

Vesricherungsfreiheit PVKIn Deutschland gilt eine allgemeine Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer. Unfall-, Kranken- ,Renten- und Pflegeversicherungen sind ein Muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, mit denen eine Versicherungsfreiheit in Kraft tritt.

Was ist Versicherungsfreiheit und wer ist davon betroffen?

Wer als versicherungsfrei gilt, ist von der allgemeinen Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Als versicherungsfrei werden jene Personen eingestuft, die zwar eigentlich dem Kreise der Versicherungspflichtigen angehören, aus bestimmten Gründen jedoch von der Versicherungspflicht befreit wurden. Dazu gehören Selbstständige wie Unternehmer, Ärzte und Rechtsanwälte, vor allem aber auch Beamte oder beamtenähnliche Personen und Geistliche (diese verfügen über eigene Sicherungssysteme), Richter, Soldaten, Studenten, die nur geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, und Pensionäre, die die Altergrenze erreicht haben.

Versicherungsfreie Niedrigverdiener

Geringfügig Beschäftigte, die Minijobs nachgehen, fallen ebenso in die Kategorie der Niedrigverdiener wie Studenten, die ihre Lohnobergrenze nicht überschreiten (sofern sie kein duales Studium betreiben – in diesem Fall werden sie wie gleichwertige Beschäftigte behandelt und sind versicherungspflichtig). Auch Praktikanten ohne Arbeitsentgeld (sofern in der entsprechenden Studienordnung nicht anders vorgeschrieben) und Mitglieder Geistlicher Genossenschaften, die kein oder nur geringes Entgeld beziehen, sind versicherungsfrei. In diesen Fällen übernimmt der Arbeitgeber eine festgesetzte Pauschale, mit der die Sozialversicherungskosten für den Arbeitnehmer abgedeckt sind.

Die Entgeltgrenze der Geringfügig Beschäftigten liegt bei 450 Euro im Monat. Allerdings gilt dies nur für einen Minijob: Betätigt sich jemand gleichzeitig in zwei geringfügigen Beschäftigungen, werden die Erträge zusammengezählt. Übersteigt der Lohn die 450 Euro, ist der Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig. Bei einem Lohn zwischen 400 und 800 Euro befindet sich der Arbeitnehmer allerdings in der so genannten Gleitzone, in der er zwar Sozialabgaben entrichten, diese jedoch nicht in voller Höhe bezahlen muss. Auch wenn der Arbeitnehmer nur 50 Tage im Kalenderjahr arbeitet, entfällt die Versicherungspflicht erneut; in diesem Falle ist es unerheblich, wie viel er verdient.

Versicherungsfrei durch hohes Jahresarbeitsentgeld

Anders verhält es sich bei den Besserverdienern: Überschreitet ein Arbeitnehmer ein gesetzlich festgesetztes Jahresarbeitsentgeld (2014 lag der Betrag bei 53.500 Euro), gilt er als versicherungsfrei. In diesem Fall wird er von seiner Versicherung benachrichtigt und vor die Wahl gestellt, ob seine Versicherung von nun an freiwillig über eine gesetzliche Kasse oder privat erfolgen soll.

Bis 2010 gab es eine Drei-Jahres-Hürde: Erst wenn der Arbeitnehmer das Jahresentgeld drei Jahre hintereinander überschritt, war er versicherungsfrei. Seit 2011 gilt die Versicherungsfreiheit jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem die Überschreitung des Jahresarbeitsentgeldes ersichtlich ist (dieser Fall kann bereits bei der Einstellung vorliegen). Ist der Arbeitnehmer zunächst versicherungspflichtig und überschreitet erst im Laufe der Beschäftigung die Jahresentgeldgrenze, so tritt die Versicherungsfreiheit mit Ablauf des Kalenderjahres ein, sofern absehbar ist, dass der Lohn sich im darauf folgenden Jahr ebenfalls oberhalb der Abeitsentgeldgrenze bewegt.

Unterschreitet der Arbeitnehmer nach längerer Versicherungsfreiheit den Betrag (beispielsweise durch gestrichene Stunden, die das Arbeitsentgeld verringern), ist er sofort wieder versicherungspflichtig. Für 2015 wird die Jahresarbeitsentgeldgrenze voraussichtlich bei 54.900 Euro liegen. / Fotoquelle: dreamstime.com / © Tobias Kaltenbach

Autor: Gaby Mertens

Auch Gaby war in der Versicherungsbranche tätig und hat schreibt schon seit 2011 für unser Magazin. Nach einer längeren Auszeit im Ausland ist sie nun wieder da, und wir freuen uns, dass sie uns wieder mit ihren Texten unterstützt und immer eine Tüte Gummibärchen für die Kollegen bereithält.