Private Krankenversicherung Lexikon
24 Pflege
24 Pflege wird generell als 24 Stunden Betreuung bezeichent und kann in Form eines Dienstverhältnisses mit einer pflegebedürftigen Person, einem Angehörigen, eines gemeinnützigen Anbieters oder einer selbständigen Betreuungskraft, bestehen.
Zur 24 Pflege benötigen die Betreuungskräfte seit dem 1. Januar 2009:
a) eine theoretische Ausbildung, die der eines Heimhelfers entspricht
b) eine mindestens 6-monatige durchzuführende sachgerechte Betreuung
c) eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen
Tätigkeiten
Die zu pflegende Person für die 24 Pflege muss darüberhinaus mindestens Anspruch auf die
Pflegestufe
3 nachweisen. Seit dem 1. November 2008 erhalten alle Personen, die zuhause gepflegt werden, eine finanzielle Unterstützung für die 24 Pflege, unabhänig von ihrem Vermögen.

