Private Krankenversicherung Lexikon
Abdingung
Abdingung ist eine Vereinbarung zwischen Arzt und Patient und bezeichnet die Sonderbestimmung für eine Behandlung mit höheren Kosten, als dies in der Gebürenordnung geregelt ist. Diese Sonderbestimmung wird Abdingung genannt. Patienten die ohne gesetzlichen Krankenkassenanspruch zu einem Arzt gehen, werden nach der
Bei der Abdingung wird ein Vertrag zwichen Arzt und Patient geschlossen, in der die höheren Kosten einer Behandlung, gegenüber der
Die
Gebührenordnung
für Ärzte abgerechnet. DieGebührenordnung
für Ärzte ist der Maßstab, nach dem Ärzte Rechnungen anPrivatpatienten
erstellen, oder als Abdingung auch bei gesetzlich Versicherten zum Tragen kommt.Bei der Abdingung wird ein Vertrag zwichen Arzt und Patient geschlossen, in der die höheren Kosten einer Behandlung, gegenüber der
Gebührenordnung
für Ärzte, detailliert aufgeführt werden. Erst nachdem der Vertrag vom Arzt und vom Patienten unterschrieben wurde, darf mit der Behandlung begonnen werden.Die
Gebührenordnung
für Ärzte konnte bis 1982 durch die Abdingung komplett umgangen weden, dadurch konnten individuelle Kosten mit Patienten vereinbart werden, ohne sich an derGebührenordnung
für Ärzte zu orientieren, was zu erheblichen Kostensteigerungen speziell bei privaten Krankenkassen führte. Erst ab 1982 trat eine überarbeiteteGebührenordnung
für Ärzte in Krankt, wo diese uneingeschränkte Vertragsfreiheit eingeschränkt wurde, so dass keine willkürlichen Honorare mehr erhoben werden konnten. Seit dieser Zeit muss, vor einer Abdingung, erst ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient stattfinden.

