Private Krankenversicherung Lexikon

Abdingung

Abdingung ist eine Vereinbarung zwischen Arzt und Patient und bezeichnet die Sonderbestimmung für eine Behandlung mit höheren Kosten, als dies in der Gebürenordnung geregelt ist. Diese Sonderbestimmung wird Abdingung genannt. Patienten die ohne gesetzlichen Krankenkassenanspruch zu einem Arzt gehen, werden  nach der

Gebührenordnung

  für Ärzte abgerechnet. Die

Gebührenordnung

für Ärzte ist der Maßstab, nach dem Ärzte Rechnungen an

Privatpatienten

erstellen, oder als Abdingung auch bei gesetzlich Versicherten zum Tragen kommt.

Bei der Abdingung wird ein Vertrag zwichen Arzt und Patient geschlossen, in der die höheren Kosten einer Behandlung, gegenüber der

Gebührenordnung

für Ärzte, detailliert aufgeführt werden. Erst nachdem der Vertrag vom Arzt und vom Patienten unterschrieben wurde, darf mit der Behandlung begonnen werden.

Die

Gebührenordnung

für Ärzte konnte bis 1982 durch die Abdingung komplett umgangen weden, dadurch konnten individuelle Kosten mit Patienten vereinbart werden, ohne sich an der

Gebührenordnung

für Ärzte zu orientieren, was zu erheblichen Kostensteigerungen speziell bei privaten Krankenkassen führte. Erst ab 1982 trat eine überarbeitete

Gebührenordnung

für Ärzte in Krankt, wo diese uneingeschränkte Vertragsfreiheit eingeschränkt wurde, so dass keine willkürlichen Honorare mehr erhoben werden konnten. Seit dieser Zeit muss, vor einer Abdingung, erst ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient stattfinden.





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