Private Krankenversicherung Lexikon
Abdingung
Abdingung
ist eine Vereinbarung zwischen Arzt und Patient und bezeichnet die Sonderbestimmung für eine Behandlung mit höheren Kosten, als dies in derGebührenordnung
geregelt ist.Patienten, die ohne gesetzliche Krankenversicherung zu einem Arzt gehen, werden nach der
Gebührenordnung
für Ärzte abgerechnet. DieseGebührenordnung
ist der Maßstab, nach dem Ärzte Rechnungen anPrivatpatienten
erstellen oder die alsAbdingung
auch bei gesetzlich Versicherten zum Tragen kommt.Bei der
Abdingung
wird ein Vertrag zwischen Arzt und Patient geschlossen, in dem die höheren Kosten einer Behandlung im Vergleich zu den Kosten aus derGebührenordnung
für Ärzte detailliert aufgeführt werden. Erst nachdem der Vertrag vom Arzt und vom Patienten unterschrieben wurde, darf mit der Behandlung begonnen werden.Die
Gebührenordnung
für Ärzte konnte bis 1982 durch dieAbdingung
komplett umgangen werden, dadurch konnten individuelle Kosten mit Patienten vereinbart werden, ohne sich an derGebührenordnung
für Ärzte orientieren zu müssen, was speziell bei privaten Krankenkassen zu erheblichen Kosten führte. Erst ab 1982 trat eine überarbeiteteGebührenordnung
für Ärzte in Kraft, wo diese grenzenlose Vertragsfreiheit eingeschränkt wurde, sodass heute keine willkürlichen Honorare mehr erhoben werden können. Seit dieser Zeit muss vor einerAbdingung
erst ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient stattfinden, in dem die Behandlung und die genauen Kosten abgeklärt werden.zurück