Private Krankenversicherung Lexikon

Abdingung

Abdingung

ist eine Vereinbarung zwischen Arzt und Patient und bezeichnet die Sonderbestimmung für eine Behandlung mit höheren Kosten, als dies in der

Gebührenordnung

geregelt ist.

Patienten, die ohne gesetzliche Krankenversicherung zu einem Arzt gehen, werden nach der

Gebührenordnung

für Ärzte abgerechnet. Diese

Gebührenordnung

ist der Maßstab, nach dem Ärzte Rechnungen an

Privatpatienten

erstellen oder die als

Abdingung

auch bei gesetzlich Versicherten zum Tragen kommt.

Bei der

Abdingung

wird ein Vertrag zwischen Arzt und Patient geschlossen, in dem die höheren Kosten einer Behandlung im Vergleich zu den Kosten aus der

Gebührenordnung

für Ärzte detailliert aufgeführt werden. Erst nachdem der Vertrag vom Arzt und vom Patienten unterschrieben wurde, darf mit der Behandlung begonnen werden.

Die

Gebührenordnung

für Ärzte konnte bis 1982 durch die

Abdingung

komplett umgangen werden, dadurch konnten individuelle Kosten mit Patienten vereinbart werden, ohne sich an der

Gebührenordnung

für Ärzte orientieren zu müssen, was speziell bei privaten Krankenkassen zu erheblichen Kosten führte. Erst ab 1982 trat eine überarbeitete

Gebührenordnung

für Ärzte in Kraft, wo diese grenzenlose Vertragsfreiheit eingeschränkt wurde, sodass heute keine willkürlichen Honorare mehr erhoben werden können. Seit dieser Zeit muss vor einer

Abdingung

erst ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient stattfinden, in dem die Behandlung und die genauen Kosten abgeklärt werden.


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