Private Krankenversicherung Lexikon

Abrechnungsprinzip

Das Abrechnungsprinzip legt die Abrechnungsmethode fest, wie die Kosten für Medikamente oder ärztliche  Behandlungen abgerechnet werden. Beim Abrechnungsprinzip unterscheiden sich die Methoden der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen erheblich. Argumente für das Abrechnungsprinzip sind die Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen und das

Sachleistungsprinzip

bei gesetzlichen Krankenkassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezeichnen ihr Abrechnungsprinzip als

Sachleistungsprinzip

, welches sich erheblich vom Abrechnungsprinzip anderer Versicherungen unterscheidet. Hierbei erhält der Patient für die ärztlichen Leistungen keine Rechnung, durch dieses Abrechnungsprinzip kommt die gesetzliche Krankenversicherung ihren Pflichten ausschließlich durch Sachleistungen nach.

Demgegenüber steht das Abrechnungsprinzip der privaten Krankenversicherungen, hier stellt der Arzt dem  Patienten die kompletten leistungen in Rechnung, die dieser erstmal selber zu bezahlen hat. Erst danach werden die einzelnen Unterlagen und Rezepte den privaten Krankenversicherungen eingereicht, die anschließend den vollen Betrag zurück erstatten. Es werden also alle Kosten der ärztlichen Behandlung und der verschriebenen Medikamente übernommen, egal von welchem Arzt die Behandlung durchgeführt wurde.





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