Private Krankenversicherung Lexikon
Abschlusskosten
Unter Abschlusskosten werden die anfallenden Aufwendungen bezeichnet, die durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages entstehen und dem Versicherten in Rechnung gestellt werden. Für Versicherungsunternehmen gelten diese Abschlusskosten als normale Betriebskosten und werden auch als Erwerbskosten bezeichnet.
Abschlusskosten bei privaten Krankenversicherungen sind unterteilt in mittelbare (innere) Ausgaben und unmittelbare (äußere) Ausgaben. Zu den inneren Abschlusskosten zählen die Antragsbearbeitung (Druck und Vesand der Dokumente), die Risikoprüfung (gesundheitliches Befinden und wirtschaftl. Verhältnisse), die Kosten der Geschäftsstelle und die Gehälter der Angestellten, sowie Werbung und Tarifmaterial. Bei den äußeren Abschlusskosten handelt es sich hingegen um Provisionen für den Vermittler oder stattdessen um feste Vergütungen, Kosten für Geschäftsreisen sowie anfallende Zusatzprovisionen.
Abschlusskosten werden ausschließlich bei privaten Krankenversicherungen erhoben, gesetzliche Krankenkassen hingegen erheben keine Gebühren für den Wechsel von einer Krankenkasse zu einer Anderen. Gesetzliche Krankenkassen benötigen lediglich die für den Wechsel erforderlichen Unterlagen sowie die Kündigungsbescheinigung der alten Krankenkasse. Um eine bessere Transparenz der Abschlusskosten zu erreichen müssen private Krankenversicherungen seit dem 1. Juli 2008 die einkalkulierten Abschlusskosten in einem Gesamtbetrag ausweisen. Durch diese Informationspflichtverordung sind zudem bessere Vergleichsmöglichkeiten bei unterschiedlichen Angeboten möglich.

