Private Krankenversicherung Lexikon

Adoption

Unter Adoption versteht man die Aufnahme eines Adoptivkindes in eine Familie durch ein Ehepraar oder durch einen einzelnen Erwachsenen, wodurch das Adoptivkind auch rechtlich wie ein leibliches Kinden gestellt ist. Durch die Adoption existieren dann keine Verwandschaftsbeziehungen mehr zu leiblichen Verwandten. Für die Adoption können verschieden Formen gewählt werden, dies sind die Stiefkind- oder Auslandsadoption und die Offene- Halboffene- oder Inkognito- Adoption.

Die rechtliches Gleichstellung des Adoptivkindes bezieht sich jetzt natürlich auch auf die Krankenversicherung, bei privaten Krankenversicherungen wird nach der Adoption, das Kind ohne Risikoprüfung und

Wartezeiten

,  nachversichert. Allerdings behält sich die Versicherung das Recht vor, einen Zuschlag in einfacher Prämienhöhe zu erheben, wenn durch Vorerkrankungen des Kindes ein höheres Risiko besteht.

Bei privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen gelten nach einer Adoption unterschiedliche Regelungen. In der gesetzlichen Krakenversicherung wird keine

Gesundheitsprüfung

verlangt, das Adoptivkind erhält die gleichen Leistungen der Eltern ohne zusätzlichen

Beitrag

. Voraussetzung der privaten Krankenversicherung ist, dass das Adoptivkind minderjährig ist und ein Elternteil mindestens 3 Monate bei diesem Versicherer versichert ist.






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