Private Krankenversicherung Lexikon
Änderungskündigung
Die Änderungskündigung bezeichnet die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisse mit dem Angebot, einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen abzuschließen und fortzusetzen. Die Änderungskündigung wird hauptsächlich bei Arbeits- und Mietverträgen verwendet, wobei das Arbeitsrecht durch das Kündigungsschutzgesetzt einen besonderen Schutz für Arbeitnehmer vorsieht, der auch bei einer Änderungskündigung greift.
Wird das Angebot der Änderungskündigung zur Fortsetzung des Schuldverhältnisses (mit geänderten Bedingungen) abgelehnt, oder die Zeit der Gültigkeit des Angebotes ist abgelaufen, wird das Schuldverhältnis durch die Änderungskündigung beendet. Wenn der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz greift, kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen und gleichzeit prüfen lassen, ob die Änderungskündigung überhaupt rechtswirksam ist.
Die Änderungskündigung muss von der Teilkündigung abgegrenzt werden, da sich diese nur auf einen Teil eines bestehenden Vertrages bezieht. Die Prüfung einer Änderungskündigung bei Arbeitsverhältnissen erfolgt unter den Kriterien nach § 2 KSchG:
1. Zugang einer schriftlichen Änderungskündigung
2. schriftliches Angebot der neuen Arbeitsbedingungen 1. Zugang einer schriftlichen Änderungskündigung
3. Annahme unter Vorbehalt zwecks Prüfung der Klagefrist
4. Frage der sozialen Gerechtfertigkeit

