Private Krankenversicherung Lexikon

Änderungskündigung

Die Änderungskündigung bezeichnet die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisse mit dem Angebot, einen neuen  Vertrag zu geänderten Bedingungen abzuschließen und fortzusetzen. Die Änderungskündigung wird hauptsächlich  bei Arbeits- und Mietverträgen verwendet, wobei das Arbeitsrecht durch das Kündigungsschutzgesetzt einen besonderen  Schutz für Arbeitnehmer vorsieht, der auch bei einer Änderungskündigung greift.
 
Wird das Angebot der Änderungskündigung zur Fortsetzung des Schuldverhältnisses (mit geänderten Bedingungen)  abgelehnt, oder die Zeit der Gültigkeit des Angebotes ist abgelaufen, wird das Schuldverhältnis durch die  Änderungskündigung beendet. Wenn der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz greift, kann der Arbeitnehmer das  Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen und gleichzeit prüfen lassen, ob die Änderungskündigung überhaupt  rechtswirksam ist.
 
Die Änderungskündigung muss von der Teilkündigung abgegrenzt werden, da sich diese nur auf einen Teil eines  bestehenden Vertrages bezieht. Die Prüfung einer Änderungskündigung bei Arbeitsverhältnissen erfolgt unter  den Kriterien nach § 2 KSchG:
1. Zugang einer schriftlichen Änderungskündigung
2. schriftliches Angebot der neuen Arbeitsbedingungen
3. Annahme unter Vorbehalt zwecks Prüfung der Klagefrist
4. Frage der sozialen Gerechtfertigkeit





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