Private Krankenversicherung Lexikon

Ärzte

Ärzte befassen sich im Wesentlichen mit der Behandlung, Erkennung, Vorbeugung und Nachsorge von Verletzungen  und Krankheiten. Aufgrund der hohen Krankheitszahl und deren Behandlungsmöglichkeiten ist eine vielzahl von  Spezialisten aus allen Fachgebieten entstanden. Ärzte unterliegen in Deutschland einer Überwachung der Zulassung  (Approbation) und dem Arztwerberecht, die Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet.  Ärzte können zwar nicht auf den Erfolg ihres Handelns haftbar gemacht werden, können ihren Patienten aber unter  dem Punkt der Arzthaftung schadenersatzpflichtig sein. Im Strafrecht werden ärztliche Eingriffe der Körperverletzung  gleichgesetzt, die aber nicht strafbar sind, wenn das Einverständnis der behandelten Person und die damit verbundene  Aufklärung vorliegen. 
 
In Deutschland gibt es aus historischen Gründen eine Reihe unterschiedlicher, medizinischer und akademischer Grade. Die überwiegend anzutreffenden Grade sind:
a) Dr. med. = im Anschluss an das Staatsexamen wird eine medizinische Promotion abgeschlossen
b) Dipl.-Med. = medizinischer Grad aus DDR-Zeiten, mit dem Grad Dr. med. vergleichbar
c) Dr. med. habil. = ärtzliche Tätigkeit, eigenständige Forschungsarbeit, sowie das Durchlaufen des
   Habilitationsverfahrens sind notwendig.
d) Dr. sc. med. = aus DDR- Zeiten, vergleichbar mit Dr. med. habil 
 
Zu den strengen rechtlichen Vorgaben zur Ausübung ihres Berufes werden Ärzte auch bei der Werbung oder  Außendarstellung ihrer Leistungen mit einigen Gesetzen und Verordnungen konfrontiert, denn im Unterschied  zu anderen Branchen dürfen Ärzte keine vergleichende oder anpreisende Werbung machen.





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