Private Krankenversicherung Lexikon
Ärzte
Ärzte befassen sich im Wesentlichen mit der Behandlung, Erkennung, Vorbeugung und Nachsorge von Verletzungen und Krankheiten. Aufgrund der hohen Krankheitszahl und deren Behandlungsmöglichkeiten ist eine vielzahl von Spezialisten aus allen Fachgebieten entstanden. Ärzte unterliegen in Deutschland einer Überwachung der Zulassung (Approbation) und dem Arztwerberecht, die Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte können zwar nicht auf den Erfolg ihres Handelns haftbar gemacht werden, können ihren Patienten aber unter dem Punkt der Arzthaftung schadenersatzpflichtig sein. Im Strafrecht werden ärztliche Eingriffe der Körperverletzung gleichgesetzt, die aber nicht strafbar sind, wenn das Einverständnis der behandelten Person und die damit verbundene Aufklärung vorliegen.
In Deutschland gibt es aus historischen Gründen eine Reihe unterschiedlicher, medizinischer und akademischer Grade. Die überwiegend anzutreffenden Grade sind:
a) Dr. med. = im Anschluss an das Staatsexamen wird eine medizinische Promotion abgeschlossen
b) Dipl.-Med. = medizinischer Grad aus DDR-Zeiten, mit dem Grad Dr. med. vergleichbar a) Dr. med. = im Anschluss an das Staatsexamen wird eine medizinische Promotion abgeschlossen
c) Dr. med. habil. = ärtzliche Tätigkeit, eigenständige Forschungsarbeit, sowie das Durchlaufen des
Habilitationsverfahrens sind notwendig.
d) Dr. sc. med. = aus DDR- Zeiten, vergleichbar mit Dr. med. habil
Zu den strengen rechtlichen Vorgaben zur Ausübung ihres Berufes werden Ärzte auch bei der Werbung oder Außendarstellung ihrer Leistungen mit einigen Gesetzen und Verordnungen konfrontiert, denn im Unterschied zu anderen Branchen dürfen Ärzte keine vergleichende oder anpreisende Werbung machen.

