Private Krankenversicherung Lexikon
Ärztliche Vereinigung
Der ärztliche Vereinigung, oder auch kassenärztlichen Vereinigung, gehören in Deutschland alle Psychotherapeuten und Ärzte an, die zur ambulaten Behandung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt oder zugelassen sind. Regional ist die ärztliche Vereinigung entsprechend den Bundesländern gegliedert, außer in Nordrhein-Westfalen, die in die ärztliche Vereinigung Nordrhein und die ärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unterteilt ist. Auf Bundesebene gibt es die kassenärztliche Bundesvereinigung als Beratungsgremium ohne Weisungsbefugnis. Die ärztliche Vereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesgesundheitsministerium.
Die Abrechnung ambulanter medizinischer Leistungen von gesetzlich Versicherten erfolgt nicht direkt zwischen Patient und Arzt und auch nicht zwischen Krankenkasse und Arzt, sondern zwischen Krankenkasse und ärztlicher Vereinigung, die zusammen einen Kollektivvertrag abschließen in dem die Gesamtvergütung festgelegt ist. Diese ist für den jeweiligen Bezirk definiert und deckt alle ärztlichen Leistungen zur Versorgung der gesetzlich Versicherten ab, wobei hierbei nicht die demographische Entwicklung, die Änderung der Morbidität, der medizinischen Fortschritt oder die Arztzahlentwicklung berücksichtigt wird. Sie ist auf die Steigerung der Grundlohnsumme beschränkt und folgt nicht dem Bedarf, sondern geringer wachsenden, sachfremden Parametern (Primat der Beitragssatzstabilität).

