Private Krankenversicherung Lexikon

Ärztliche Vereinigung

Der ärztliche Vereinigung, oder auch  kassenärztlichen Vereinigung, gehören in Deutschland alle Psychotherapeuten und Ärzte an,  die zur ambulaten Behandung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt oder zugelassen sind.  Regional ist die ärztliche Vereinigung entsprechend den Bundesländern gegliedert, außer in Nordrhein-Westfalen,  die in die ärztliche Vereinigung Nordrhein und die ärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe unterteilt ist. Auf Bundesebene  gibt es die kassenärztliche Bundesvereinigung  als Beratungsgremium ohne Weisungsbefugnis. Die ärztliche Vereinigung  ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesgesundheitsministerium.
 
Die Abrechnung ambulanter medizinischer Leistungen von gesetzlich Versicherten erfolgt nicht direkt zwischen  Patient und Arzt und auch nicht zwischen Krankenkasse und Arzt, sondern zwischen Krankenkasse und ärztlicher  Vereinigung, die zusammen einen Kollektivvertrag abschließen in dem die Gesamtvergütung festgelegt ist. Diese ist für den jeweiligen Bezirk definiert und deckt alle ärztlichen Leistungen zur Versorgung der gesetzlich Versicherten  ab, wobei hierbei nicht die demographische Entwicklung, die Änderung der Morbidität, der medizinischen Fortschritt  oder die Arztzahlentwicklung berücksichtigt wird. Sie ist auf die Steigerung der Grundlohnsumme beschränkt und folgt  nicht dem Bedarf, sondern geringer wachsenden,  sachfremden Parametern (Primat der Beitragssatzstabilität).





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