Private Krankenversicherung Lexikon

Ärztliches Gutachten

Wird die professionelle Stellungnahme eines Arztes zu einem bestimmten Sachverhalt benötigt, muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden,  welches meist den Gesundheitszustand eines Patienten überprüfen und bewerten soll. Nur berufstätige Ärzte dürfen ein ärztliches Gutachten erstellen, denn oft handelt es sich oft um rechtliche Streitfragen die untersucht werden müssen.

Generell wird zwischen dem 1. Gutachten und dem 2. Gutachten unterschieden, wobei das 1. Gutachten objektiv und qualitativ hochwertig von einem unabhängigen Mediziner ausgestellt wird. Bei folgenden Streitigkeiten wird ein ärztliches Gutachten benötigt:
- Streitfälle bei

Unfall

-, Haftpflicht- und Krankenversicherungen
- Sachverständigengutachten für gerichtliche und außergerichtliche Stellen
- sowie für Schlichtungsstellen der Ärztekammern.

Das 2. Gutachten wird dann angefordert, wenn beim 1. Gutachten Zweifel aufkommen und eine 2. medizinische Meinung benötigt wird. Oft wird die 2. Stellungnahme bei folgenden Streitfällen benötigt:
- Erwerbsunfähigkeit
- Behandlungsfehler
- Rahabilitation
- Gebürenverordnung
-

Berufsunfähigkeit


- Berufserkrankungen.

Die Kosten für ein 2. Ärztliches Gutachten werden unterschiedlich abgerechnet, oft übernimmt der Klient die Kosten bis  zum erfolgreichen Gerichtsabschluss.

 



 

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