Private Krankenversicherung Lexikon

Akupunktur

Mit Hilfe der Akupunktur versucht die traditionelle chinesische Medizin, durch das Einstechen von Nadeln in den menschlichen Körper, Schmerzausschaltung und Heilung zu erreichen. Grundlage der Akupunktur ist das Gleichgewicht zwichen Qi (Energie) und Xue (Blut), bei Störungen in diesem Gleichgewicht kommt es zu Krankheiten und Symptomen, welche durch die Nadeln bei der Akupunktur korrigiert werden können.  Voraussetzung ist jedoch, dass die Selbstheilungskräfte des Körpers nicht erschöpft sind.

Eine normale Behandlung der Akupunktur sollte über einige Wochen durchgeführt werden, wobei die einzelnen Behandlungen meistens etwa eine Woche auseinander liegen. Nur bei akuten Fällen wird die Akupuntkur täglich durchgeführt, die einzelne Sitzungsdauer liegt zwischen 20 und 30 Minuten. Die Behandlung wird meistens liegend oder sitzend durchgeführt, um Kreislaufreaktionen zu vermeiden, in der Regel erfolgt eine Besserung der Symptome unmittelbar nach dem Stechen und bleibt nach einigen Sitzungen lange erhalten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit dem 18. April 2006 die Richtlinie vom Bundesministerium für Gesundheit, wonach alle gesetzlichen Krankenversicherungen die Akupunktur Behandlungen bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen als Regelleistung erbracht werden. Private Krankenversicherungen müssen hingegen die Akupunktur nicht übernehmmen, sollte diese nicht im Leistungskatalog stehen. Werden spezielle Therapien und Leistungen benötigt, sollte vorab ein klärendes Gespräch mit dem Versicherer geführt werden.





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