Private Krankenversicherung Lexikon

Altenhilfe

In Deutschland versteht man unter Altenhilfe, gesetzlich bestimmte Initiativen und Maßnahmen zur Untersützung  und Förderung alter Menschen, die sowohl in Institutionen als auch in offener Weise geschehen kann. Altenhilfe  in offener Weise meint damit nicht die Räumlichkeiten, sondern die Unverbindlichkeit für den Klienten, so kann z.B.  eine Tagespflegeeinrichtung regelmäßig oder stundenweise genutzt werden.
 
Das Altenheim als Einrichtung der Altenhilfe, zu der auch ambulante Dienste gehören, kann als Träger von einer  gemeinnützige Organisation, oder einem Gewerbebetrieb unterhalten werden.

Ambulante Pflegedienste

oder  Sozialstationen sind Einrichtungen der Altenhilfe, die betreuungspflichtige Menschen in dessen eigener Wohnung  helfen und darüberhinaus über die entsprechende Qualifikation verfügen.
 
Anstelle der Altenhilfe in Altenheimen oder der eigenen Wohnung, ist die ambulante Betreuung getreten, die auch  in weiteren Institutionen wie Pflegeheimen, Altentagesstätten oder Tageskliniken durchgeführt werden kann.





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