Private Krankenversicherung Lexikon

Ambulante Behandlung

Ambulante Behandlung bezieht sich auf alle Behandlungsmethoden im Krankenhaus oder einer Arztpraxis, wo der Patient anschließend umgehend wieder nach Hause gehen darf. Alternativ dazu gibt es noch die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, wo der Patient für  Behandlungen und Untersuchungen im Krankenhaus aufgenommen und untergebracht werden muss.

Die typische Ambulante Behandlung ist z.B. der Besuch beim

Hausarzt

, oder beim Zahnarzt, aber genau so zählt die Behandlung mit Krankenhaus dazu, wenn der Patient anschließend nach Hause gehen kann. Natürlich gibt es auch einen direkt Wechsel zwischen stationärer und Ambulante Behandlung, z.B. nach einem stationären Krankenhausaufenthalt wechselt der Patient in die Ambulante Behandlung des Hausarztes.

Die Ambulante Behandlung wird komplett durch die gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn die Ambulante Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt oder

Heilpraktiker

erfolgt ist, dies gibt auch für Rehabilitationsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen. Für privat Krankenversicherte existiert ein Tarif speziell für Ambulante Behandlungen in dem sämtliche Kosten der Behandlung, für

Arzneimittel

, für

Heilpraktiker

und für Vorsorgeuntersuchungen enthalten sind.





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