Private Krankenversicherung Lexikon

Ambulante Pflege

Erfolgt die Krankenpflege in der Wohnung oder dem Haus der zu pflegender Person spricht man von Ambulante Pflege. Art und Umpfang der Ambulante Pflege wird zwischen der Pflegeperson, dessen Angehörigen und dem Pflegeunternehmen abgesprochen. Bei Übernahem der Kosten für die Ambulante Pflege durch die privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen muss die Ambulante Pflege von einem niedergelassenen Arzt angeordnet weden. Gibt es keine Anordnung kann nur noch privat finanziert werden.

Durch die Ambulante Pflege soll es kranken und alten Menschen ermöglicht werden, weiterhin in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus zu bleiben und mit Hilfe des Pflegedienstes die täglich anfallenden Aufgaben und zu verrichten und durch die proffessionelle Pflege den aktuellen Gesundheitszustand zu erhalten oder sogar zu verbessern. Ohne Pflegedienste würden viele dieser Menschen vorzeitig Alten- oder Pflegeheime aufsuchen, in vielen Fällen unterstützt die Ambulante Pflege auch berufstätige Angehörige und übernimmt tagsüber die Versorgung.

Die Ambulante Pflege wird grundsätzlich von den gesetzlichen

Pflegeversicherung

übernommen, nachdem der Arzt die entsprechende Verordnung ausgestellt hat. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Patient, fallen doch geringe

Zuzahlungen

für den Patienten an, werden diese von der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt. In der privaten Krankenversicherung sind die genehmigten Leistungen für die Ambulante Pflege meistens etwas umfangreicher, dafür musss der Patient die Rechnung erst selber bezahlen, bekommt die Kosten aber umgehend zurück erstattet.





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