Private Krankenversicherung Lexikon

Ambulante Versorgung

Als Ambulante Versorgung wird die häusliche Versorung von pflegebedürftigen Personen verstanden, die entweder durch nicht professionelle Pflegepersonen (Angehörige oder sonstige Personen), oder von ambulanten Pflegediensten durch deren Pflegepersonal durchgeführt wird. Die Ambulante Versorgung hat das Ziel, dass Betroffene nach Möglichkeit nicht ins

Pflegeheim

müssen, sondern die häusliche

Intensivpflege

nutzen.

Ambulante Versorung kann die Krankenpflege, Hauswirtschaft,

Grundpflege

, Kinderkrankenpflege,

Haushaltshilfe

und die psychiatrische Pflege umfassen, sie findet im häuslichen Bereich des Betroffenen statt. Das Besondere der Ambulante Versorung ist, dass der zu Pflegende und seine Angehörigen in Abstimmung mit dem Pflegedienst das Maß der Pflege bestimmten.

Die Ambulante Versorung erfolgt aufgrund ärztlich delegierter Maßnahmen die einer Verordnung bedürfen, von Patiente beantragt und vorab von der Krankenkasse genehmigt wird. Allerdings kann der Patient die Behandlung auch privat finanzieren.

 

Die wichtigsten Ziele für die Ambulante Versorgung:

- Verkürzung oder Vermeidung von Heim- oder Krankenhausaufenthalten

- Verbesserung und Erhaltung der Lebens- und Gesundheitssituation

- Versorgung in häuslicher, gewohnter, Umgebung

 






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