Private Krankenversicherung Lexikon
Angeborene Leiden
Sind Krankheiten bereits bei der Geburt eines Kinden vorhanden, spricht man von Angeborene Leiden, wie z.B. das Down-Syndrom oder Herzfehler, welche typisch sind für Angeborene Leiden. Da Angeborene Leiden einen oft das gesamte Leben begleiten entstehen natürlich hohe Behandlungskosten für die Krankenversicherungen.
Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Behandlungskosten für Angeborene Leiden. Sind beide Elternteile Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist das Kind automatisch mitversichert und es müssen keine weiteren Beiträge für das Kind bezahlt werden. In der privaten Krankenversicherung tritt der Versicherungsschutz für Angeborene Leiden nicht automatisch in Kraft.
Damit die private Krankenversicherung für die Behandlungkosten für Angeborene Leiden aufkommt, muss das Kind der Versicherung gemeldet werden und es müssen einige
Sowohl die gesetzliche Krankenversicherung als auch die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Behandlungskosten für Angeborene Leiden. Sind beide Elternteile Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist das Kind automatisch mitversichert und es müssen keine weiteren Beiträge für das Kind bezahlt werden. In der privaten Krankenversicherung tritt der Versicherungsschutz für Angeborene Leiden nicht automatisch in Kraft.
Damit die private Krankenversicherung für die Behandlungkosten für Angeborene Leiden aufkommt, muss das Kind der Versicherung gemeldet werden und es müssen einige
Voraussetzungen
für eineKindernachversicherung
gegeben sein. Zum Zeitpunkt der Geburt muss ein Elternteil bereits mindestens 3 Monate Mitglied einer privaten Krankenversicherung sein und das Kind muss spätestens 2 Monate nach der Geburt angemeldet werden. Aber auch sichern sich einige private Krankenversicherungen ab, indem die Kosten des Kindes nicht höher sein dürfen als die des Elternteils.

