Private Krankenversicherung Lexikon

Anpassungsversicherung

Mit der Anpassungsversicherung beschreibt das Versicherungswesen den stetigen Wachstum der Versicherungssumme und dadurch eine Erhöhung der Versicherungsleistung. Diese Anpassungsversicherung bezieht sich häufig auf Renten- Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Beiträge der Anpassungsversicherung werden automatisch, in genau festgelegten Größenordnungen angehoben, wobei das Einkommen des Versicherten eine Rolle spielen kann. Mit der Erhöhung der Anpassungsversicherung ergeben sich natürlich auch höhere

Versicherungsleistungen

und Ablaufsummen.

Auch bei privaten Krankenversicherungen bezeichnet man die gleichzeitige Erhöhung von Beiträgen und Leistungen als Anpassungsversicherung. Mit jeder Erhöhung der Beiträge werden automatisch die höheren Leistungen, ohne

Gesundheitsprüfung

, mitversichert. Verzichtet der Patient mehrfach auf die Anpassung, hängt es vom einzelnen Versicherungsunternehmen ab, ob das Anpassungsrecht verfällt. Bei einigen Versicherungen erlischt die Anpassungsversicherung bereits nach dem Ersten oder Zweiten Verzicht des Versicherten, andere setzen nach einer Verzichtserklärung eine neue

Gesundheitsprüfung

voraus.





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