Private Krankenversicherung Lexikon

Antragsablehnung

Über eine Antragsablehnung können erst einmal generell alle Versicherungsuntenehmen selber entscheiden,  allerdings besteht bei der gesetzlichen Krankenversicherung die sogenannte Annahmepflicht, wodurch jeder

Antrag

angenommen werden muss und eine Antragsablehnung nur unter ganz bestimmten

Voraussetzungen

erfolgen kann.

Das Solidaritätsprinzig der gesetzlichen Krankenversicherung verbietet eine Antragsablehnung, denn die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehemer, die eine Beschäftigung gegen Entgelt ausüben und für alle Auszubildenden. Wird der Vertrag geschlossen und die 14-tägige Widerrufsfrist ist abgelaufen ist der Vertrag wirksam und verbindlich.

Demgegenüber herrscht bei privaten Krankenversicherungen die privatrechtliche Vertragsfreiheit, so dass die private Krankenversicherung sowohl die Möglichkeit der Antragsannahme als auch der Antragsablehnung hat. Entscheidend ist hier die Bewertung des vom Antragsteller ausgefüllten Antragsformulares, bei erhöhten Risiken wird es aber in der Regel keine Antragsablehnung gebenen, sondern der Antragsteller muss Zuschläge zahlen, sonst werden die risikobezogenen Leistungen verweigert.





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