Private Krankenversicherung Lexikon

Anwartschaft

Wird ein

Antrag

auf Anwartschaft gestellt, ruhen vorübergehend die Rechten und Pflichten eines Versicherungsvertrages, wodurch der Versicherte die Garantie hat, nach Ablauf der Anwartschaft den Versicherungsschutz wieder aufzunehmen und zwar nach den alten Konditionen. Innerhalb der Anwartschaft gibt es keinen Leistungsanspruch, allerdings muss der Versicherungsnehmer anstelle der normalen Versicherungskosten nur einen Teilbetrag zahlen, der so bemessen ist, dass die Altersrückstellung und die Verwaltungskosten gedeckt sind. Nach der Anwartschaft kann der Versicherer dann zu den ursprünglichen Konditionen , die Versicherung weiterführen.

Ein

Antrag

auf Anwartschaft lohnt sich immer dann, wenn die Mitgliedschaft vorübergehend nicht benötigt wird, was bei einem befristeten

Auslandsaufenthalt

der Fall sein kann, wo vorübergehend eine

Auslandskrankenversicherung

abgeschlossen wird. Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes kann der normale Versicherungsschutz wieder hergestellt werden, ohne erneute Antragstellung,

Gesundheitsprüfung

etc.

Gesetzliche Krankenversicherungen regeln im Einzelnen, ob die Anwartschaft angeboten wird oder ob es alternative Leistungen gibt. Parallel bieten die privaten Krankenversicherungen eine spezielle Anwartschaftsversicherung an, die zu einem späteren Zeitpunkt einen bestimmten Versicherungsschutz zusagen.





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