Private Krankenversicherung Lexikon
Anzeigepflicht
Durch die Anzeigepflicht, vor allem für private Krenkenversicherungen, holen Versicherungsunternehmen Auskünfte des Gesundheitszustandes ihrer Kunden ein, wodurch die Versicherung Risiken berechnen und den Versicherten richtig einstufen kann. Mit der Anzeigepflicht wird der Versicherte vertraglich verpflichtet, alle gestellten Fragen über den aktuellen Gesundheitszustand und in der Vergangenheit aufgetretene Krankheiten richtig zu beanworten.
Allerdings bezieht sich die Anzeigepflicht nicht nur auf den Gesundheitszustand, es werden auch Fragen zu Eigentumsverhältnissen und zur Unfallthematik gestellt. Somit muss der Versicherte durch die Anzeigepflicht der Versicherung Schadensfälle aufgrund eines Unfalls oder Eigentumsveränderungen automatisch darlegen.
Verletzt der Versicherte die Anzeigepflicht und beantwortet die Fragen falsch oder hat wichtige Informationen weggelassen, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag anfechten. Bei Rücktritt besteht eine Frist von 4 Wochen nach Kenntnisnahme und beim Anfechten innerhalb 1 Jahres nachdem die unrichtigen Informationen bekannt wurden.
Allerdings bezieht sich die Anzeigepflicht nicht nur auf den Gesundheitszustand, es werden auch Fragen zu Eigentumsverhältnissen und zur Unfallthematik gestellt. Somit muss der Versicherte durch die Anzeigepflicht der Versicherung Schadensfälle aufgrund eines Unfalls oder Eigentumsveränderungen automatisch darlegen.
Verletzt der Versicherte die Anzeigepflicht und beantwortet die Fragen falsch oder hat wichtige Informationen weggelassen, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag anfechten. Bei Rücktritt besteht eine Frist von 4 Wochen nach Kenntnisnahme und beim Anfechten innerhalb 1 Jahres nachdem die unrichtigen Informationen bekannt wurden.

