Private Krankenversicherung Lexikon

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung und wird bei Eintritt der Arbeitslosigkeit,  unter Berücksichtigung weiterer

Voraussetzungen

gezahlt. Man unterscheidet in Deutschland zwischen dem Arbeitslosengeld  und dem Arbeitslosengeld II, zur besseren Abgrenzung wird das Arbeitslosengeld auch als Arbeitslosengeld I bezeichent.  Arbeitslosgengeld II ist eine Leistung zur Grundsicherung von Arbeitenden und Arbeitssuchenden, die ihren Lebensunterhalt  nicht oder nur unvollständig durch Einkommen oder Vermögen decken können.

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die
- das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- die Anwartschaftszeit erfüllt haben
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben
- die arbeitslos sind.
 
Ein Arbeitnehmer ist Arbeitslos, wenn er
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht
- sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit durch Eigenbemühungen, zu beeenden
- nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht.
 
Um Anspruch auf Arbeitslosgengeld zu haben, muss sich der Arbeitslose persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit  arbeitslos melden, auch wenn die Arbeitslosigkeit nocht nicht eingetreten ist, der Eintritt aber innerhalb der nächsten  3 Monate zu erwarten ist.





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