Private Krankenversicherung Lexikon

Arbeitsunfall

Der Begriff Arbeitsunfall betrifft nicht nur dessen Sachverhalt, sondern umfasst ebenso  den Berufsunfall und den Betriebsunfall.  Der Arbeitsunfall ist neben der Berufserkrankung der zweithäufigste

Versicherungsfall

der Unfallversicherungen und steht immer in Bezug auf berufliche Tätigkeiten. Anders als bei Verkehr- und Freizeitunfällen ist der Arbeitsunfall durch die soziale

Pflichtversicherung

abgesichert.

Jeder Arbeitsunfall ist automatisch versichert, wenn er auf dem Arbeitsweg oder in der Arbeitszeit passiert und nicht mit Absicht herbeigeführt wird. Nach jedem Arbeitsunfall muss dieser, gemäß den Regelungen im SGB VII, rechtlich geprüft werden, um diesen eindeutig als Arbeitsunfall zu definieren.

Beim Arbeitsunfall können sowohl die

Berufsgenossenschaften

als auch die Unfallkassen Träger einer Unfallversicherung sein, wobei die

Unfallkasse

zu einem Teil vom Arbeitgeber und zum anderen Teil durch den Arbeitsnehmer finanziert wird. Der Arbeitsunfall muss spätestens nach 3 Kalendertagen der Unfallversicherung, bei entsprechender

Arbeitsunfähigkeit

, in Form eines Unfallberichts gemeldet werden.





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