Private Krankenversicherung Lexikon
Arbeitsunfall
Der Begriff Arbeitsunfall betrifft nicht nur dessen Sachverhalt, sondern umfasst ebenso den Berufsunfall und den Betriebsunfall. Der Arbeitsunfall ist neben der Berufserkrankung der zweithäufigste
Jeder Arbeitsunfall ist automatisch versichert, wenn er auf dem Arbeitsweg oder in der Arbeitszeit passiert und nicht mit Absicht herbeigeführt wird. Nach jedem Arbeitsunfall muss dieser, gemäß den Regelungen im SGB VII, rechtlich geprüft werden, um diesen eindeutig als Arbeitsunfall zu definieren.
Beim Arbeitsunfall können sowohl die
Versicherungsfall
der Unfallversicherungen und steht immer in Bezug auf berufliche Tätigkeiten. Anders als bei Verkehr- und Freizeitunfällen ist der Arbeitsunfall durch die sozialePflichtversicherung
abgesichert.Jeder Arbeitsunfall ist automatisch versichert, wenn er auf dem Arbeitsweg oder in der Arbeitszeit passiert und nicht mit Absicht herbeigeführt wird. Nach jedem Arbeitsunfall muss dieser, gemäß den Regelungen im SGB VII, rechtlich geprüft werden, um diesen eindeutig als Arbeitsunfall zu definieren.
Beim Arbeitsunfall können sowohl die
Berufsgenossenschaften
als auch die Unfallkassen Träger einer Unfallversicherung sein, wobei dieUnfallkasse
zu einem Teil vom Arbeitgeber und zum anderen Teil durch den Arbeitsnehmer finanziert wird. Der Arbeitsunfall muss spätestens nach 3 Kalendertagen der Unfallversicherung, bei entsprechenderArbeitsunfähigkeit
, in Form eines Unfallberichts gemeldet werden.

