Private Krankenversicherung Lexikon

Arbeitsunfall Lohnfortzahlung

Das beim

Arbeitsunfall

Lohnfortzahlung geleistet wird, gehört zum Arbeitsschutz, denn neben der

Berufskrankheit

  ist der

Arbeitsunfall

der zweithäufigste

Versicherungsfall

der gesetzlichen Unfallversicherung und im § 8 Abs. 1 SGB VII  definiert. Dazu zählen

Unfälle

, die direkt am Arbeitsplatz in Ausübung betrieblicher Tätigkeiten, aber auch

Unfälle

auf  dem Weg zur Arbeit (Wegeunfälle). Beim

Arbeitsunfall

Lohnfortzahlung nicht zu erhalten ist vor allem auf Alkoholgenuss  zurückzuführen, die Frage nach Fremd- oder Eingenverschulden ist zur Einordnung der Versicherungsleistung nicht entscheidend.
 
Wenn beim

Arbeitsunfall

Lohnfortzahlung gezahlt wird sind die Versicherungsträger wie, die landwirtschaftliche und  gewerbliche

Berufsgenossenschaft

, sowie die Unfallkassen der Länder und des Bundes zuständig. Diesen gegenüber  besteht auch die Meldepflicht, den

Arbeitsunfall

anzuzeigen. Die Arbeitgeber sind generell verpflichtet für den  Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. 
 
Checkliste und Tipps um beim

Arbeitsunfall

Lohnfortzahlung zu erhalten:
- Anzeigen des Arbeitsunfalls innerhalb von 3 Tagen bei der Unfallversicherung
- auf Gefahren aufmerksam machen
- Schutzkleidung nutzen
- mögliche Unfallfaktoren beseitigen
- auf Unfallquellen achten





Gehaltsrechner für Ihre Homepage

Über 5.000 Berufe im großen Gehaltsvergleich beim nettolohn.de Gehaltsrechner:
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

 

Lexikon:A-D | E-H | I-L | M-P | Q-T | U-X | Y-Z |