Private Krankenversicherung Lexikon
Arbeitsunfall Lohnfortzahlung
Das beim
Arbeitsunfall
Lohnfortzahlung geleistet wird, gehört zum Arbeitsschutz, denn neben derBerufskrankheit
ist derArbeitsunfall
der zweithäufigsteVersicherungsfall
der gesetzlichen Unfallversicherung und im § 8 Abs. 1 SGB VII definiert. Dazu zählenUnfälle
, die direkt am Arbeitsplatz in Ausübung betrieblicher Tätigkeiten, aber auchUnfälle
auf dem Weg zur Arbeit (Wegeunfälle). BeimArbeitsunfall
Lohnfortzahlung nicht zu erhalten ist vor allem auf Alkoholgenuss zurückzuführen, die Frage nach Fremd- oder Eingenverschulden ist zur Einordnung der Versicherungsleistung nicht entscheidend.Wenn beim
Arbeitsunfall
Lohnfortzahlung gezahlt wird sind die Versicherungsträger wie, die landwirtschaftliche und gewerblicheBerufsgenossenschaft
, sowie die Unfallkassen der Länder und des Bundes zuständig. Diesen gegenüber besteht auch die Meldepflicht, denArbeitsunfall
anzuzeigen. Die Arbeitgeber sind generell verpflichtet für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.Checkliste und Tipps um beim
Arbeitsunfall
Lohnfortzahlung zu erhalten:- Anzeigen des Arbeitsunfalls innerhalb von 3 Tagen bei der Unfallversicherung
- auf Gefahren aufmerksam machen
- Schutzkleidung nutzen
- mögliche Unfallfaktoren beseitigen
- auf Unfallquellen achten

