Private Krankenversicherung Lexikon

Arzneimittel

Als Arzneimittel werden Stoffzusammensetzungen oder Einzelstoffe bezeichnet, die aus synthetischen oder natürlich  hergestellten Stoffen bestehen, diese können sowohl chemischer als auch tierischer Natur sein. Entscheidendes Ziel ist die Verhütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten, für die sie spezielle hergestellt und entwickelt werden.

Arzneimittel unterliegen dem

Arzneimittelgesetz

, wo Vertrieb, Umgang und Inhaltsstoffe aufgelistet und geregelt sind. Dabei werden Arzneimittel in verschiedene Kategorien unterteilt, in verschreibungspflichtige und nicht verschreibungsprlichte Arzneimittel.  Eine Sonderstellung nimmt die Kategorie Betäubungsmittel ein, hierfür ist das Betäubungsmittelschutzgesetz zuständig wodurch der Zugriff nochmal deutlich erschwert wird und nur Ärzte und

Apotheker

strenge Auflagen erfüllen muss.

Damit die Arzneimittel ihre optimale Wirkung erzielen können müssen sie in unterschiedlicher Art und Weise eingesetzt werden. So sollen bestimmte Arzneimittel auch erst an ganz bestimmten Stellen des Organismus wirken sonst kann es passieren, dass andere Körperregionen das Arzneimittel zerstören. Deshalb gibt es die unterschiedlichsten Darreichungsformen, die bekanntestens sind: Dragees, Tabletten, Zäpfchen, Infusionen, Inhallatoren, Lösungen zur subkutanen oder intramuskulären oder intravenösen Darreichung und Tropfen und Säfte.





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