Private Krankenversicherung Lexikon

Arzneimittelgesetz

Das Arzneimittelgesetz ist ein Gesetz des besonderen Verwaltungsrechts und regelt in Deutschland den Verkehr  mit Arzneimitteln. Im Vordergrund steht das Interesse einer sicheren und ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung  von Menschen und Tieren. Das aktuelle gültige Arzneimittelgesetzt hat das Arzneimittelgesetz von 1961 weitestgehend  abgelöst und wird meistens als Arzneimittelgesetz von 1976 bezeichnet, obwohl es erst am 1. Januar 1978 in Kraft trat.
 
Das Arzneimittelgesetz von 1976 besteht aus 18 Abschnitten und gilt für Human- und Tierarzneimittel, einige wichtige Abschnitte sind:
- Haftung für Arzneimittelschäden
- Überwachung
- Beobachtung, Auswertung und Sammlung von Arzneimittelrisiken
- Kontrolle und Sicherung der Qualität
- Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
- Abgabe von Arzneimitteln
- Zulasssung und Registrierung von Frtigarzneimitteln
- Herstellung von Arzneimitteln
- Anforderungen an die

Arzneimittel


- Definition des Arzneimittelbegriffes und Begriffsbestimmungen
 
Durch die hohen Anforderungen an die Sorgfalt im Umgang mit Arzneimitteln durch Ärzte,

Apotheker

und die   Pharmaindustrie, dient das Arzneimittelgesetz als gesetzliche Grundlage zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.  Vor allem die Belange über Aufklärung und Abgabe von Arzneimitteln, Verschreibung, Prüfung und Inverkehrbringung  sind betroffen, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz gelten teilweise als Straftat und teilweise als Ordnungswidrigkeit,  es wird daher zum Nebenstrafrecht gerechnet.





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