Private Krankenversicherung Lexikon

Arzneimittelsicherheit

Arzneimittelsicherheit in Deutschland ist ein weit verzweigtes System um Risiken in Einzelfällen zu minimieren.  Grundlage der Arzneimittelsicherheit ist die Zulassungspflicht, danach dürfen

Arzneimittel

in Deutschland nur  dann verkauft werden, wenn diese vom zuständigen Bundesinstitut für

Arzneimittel

zugelassen sind. Grundlage  der Arzneimittelsicherheit ist ein Zulassungsverfahren, bei dem der pharmazeutische Unternehmer alle Daten  eines neuen

Arzneimittel

dem Bundesinstitut vorlegen muss, damit dieses die Unbedenklichkeit, Wirksamkeit  und die Qualität beurteilen kann.
 
Neben der Zulassung des Präparates ist die

Packungsbeilage

sowie Fachinformationen von zentraler Bedeutung  für die Arzneimittelsicherheit, denn die

Packungsbeilage

enthält alle wesentlichen Informatioen über Anwendungsgebiet,  Risiken und

Nebenwirkungen

. Gerade

Nebenwirkungen

sind für den Arzt und Patienten enorm wichtig um abschätzen  zu können, ob ein

Arzneimittel

im Einzelfall angewendet werden soll, oder nicht.
 
Partner im System der Arzneimittelsicherheit sind Patienten, Anwender, Ärzte,

Apotheker

, pharmazeutische Unternehmen,  Verordner, Arzneimittelbehörde und die Überwachungsbehörden. Innerhalb dieser Beteiligten erfolgt eine gegenseitige  Information, wenn bei der Anwendung eines Arzneimittels unverwünschte Begleiterscheinungen auftreten. Im Sinne  der Arzneimittelsicherheit erfolgt bei neu auftretenden schwerwiegenden Risiken eine sofortige und unmittelbare Information.





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