Private Krankenversicherung Lexikon
Arztwahl
Arztwahl besagt, dass jeder Patient die Möglichkeit hat seinen Arzt frei zu wählen, der ihn behandeln soll. Werden die Kosten der Arztwahl von den Krankenversicherungen übernommen, gibt es Einschränkungen und Regeln die einzuhalten sind. Welche das sind hängt von der eigenen Krankenversicherung ab, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den privaten und den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt.
Die Arztwahl als gesetzlich Versicherter unterliegt mehreren Einschränkungen, so muss die Behandlung von einem niedergelassenen Kassenarzt erfolgten, die
Krankenhauswahl
unterliegt der Zulassung für gesetzlich versicherte Personen. Erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt, muss der Kassenpatient die Mehrkosten selber tragen.Privat Versicherte haben bei der Artzwahl wesentlich mehr Möglichkeiten, hier gilt generell die freie Arztwahl, wo jeder
Privatpatient
das Recht hat, sich immer vom Arzt seines Vertrauens behandeln zu lassen. Darüber hinaus ist die Arztwahl im Krankenhaus von Vorteil, hier kann derPrivatpatient
sogar dieChefarztbehandlung
verlangen.

