Private Krankenversicherung Lexikon

Ausbildung Altenpflege

Durch das neue Altenpflegesetzt ist die Ausbildung Altenpflege künftig in allen Bundesländern einheitlich, dadurch  wird die Attraktivität der Ausbildung erhöht und hat dadruch eine Signalwirkung für die gesellschaftliche Anerkennung  des Berufes. Die Ausbildung Altenpflege mit den Berufsbezeichnungen "Altenpfleger" und "Altenpflegering" ist  künftig geschützt. 
 
Wer die Ausbildung Altenpflege beginnen will, muss folgende

Voraussetzungen

erfüllen:
- gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss, wenn zusätzlcih eine Ausbildung als Altenpflegehelfer/in oder eine  andere 2-jährige Ausbildung abgeschlossen wurde.
 
Die Ausbildung Altenpflege ist an kein Mindesalter gebunden und dauert grundsätzlich 3 Jahre in Vollzeitausbildung  und bis zu 5 Jahre in Teilzeitform. Liegen bestimmte berufliche Vorkenntnisse vor, kann die Ausbildungsdauer evtl.  verkürzt werden. Es gibt eine schulische und praktische Ausbildung, die aufeinander abgestimmt werden, die  Gesamtverantwortung für die Ausbildung Altenpflege trägt grundsätzlich die Altenpflegeschule.
 
Das Ziel der Ausbildung Altenpflege ist die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen, selbstständigen und ganzheitlichen  Pflege alter Menschen, inkl. Beratung, Betreuung und Begleitung. Zu den Lernfeldern der Ausbildung Altenpflege gehören:
- Pflege alter Menschen planen, dokumentieren, evaluieren und durchführen
- alte Menschen situations- und personenbezogen pflegen
- bei der medizinischen Therapie und Diagnostik mitwirken
- alte Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen
- berufliches Selbstverständnis entwicklen.





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