Private Krankenversicherung Lexikon

Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht ist ein gesetzlicher Anspruch um Informationen einer bestimmten natürlichen oder juristischen  Person zu erhalten, aber die Pflicht eine Auskunft zu erteilen kann sich auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen.  Die statistische Auskunftspflicht ermöglicht im Rahmen der rechtlichen Verpflichtung die geforderten Auskünfte zu  erteilen, die Auskunftspflicht ist ein zulässiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
 
Die gesetzliche Grundlage für die Auskunftspflicht ist der § 15 BStatG (Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke),  so dass im geweiligen Statistik-Gesetz geregelt werden kann, ob die Beantwortung der Fragen freiweillig ist, oder ob  Auskunftspflicht besteht.
 
Entsprechend gibt es mit § 23 BStatG eine eigene Bußgeldnorm, mit dem ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro möglich ist.
- bei Nichtabgabe
- bei verspäteter Abgabe
- bei unrichtigen Angaben
- bei Nichtverwendung des amtlichen Formulares





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