Private Krankenversicherung Lexikon
Auslandsaufenthalt
Das Thema Auslandsaufenthalt wird in den allgemeinen
Versicherungsbedingungen
geregelt und unterscheidet zwischen dem vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder dem dauernden Auslandsaufenthalt.Beim vorübergehenden Auslandsaufenthalt erstreckt sich der Versicherungssschutz der Krankheitskosten- und
Krankenhaustagegeldversicherung
zeitlich unbefristet auf die weltweiteHeilbehandlung
, wobei sich der Versicherungsschutz derKrankentagegeldversicherung
nur auf die Bundesrepublik Deutschland bezieht. Treten beim vorübergehenden Auslandsaufenthalte akute Krankheiten auf oderUnfälle
, wird dasKrankentagegeld
im vertraglichen Umfang für die Dauer der medizinisch-notwendigen stationärenHeilbehandlung
in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.Der dauernde Auslandsaufenthalt bedeutet die Wohnsitzverlegung aus dem Tätigkeitsgebiet der Versicherung, woduch die Versicherung endet, wenn der Versicherte seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat. Andernfalls können zwichen den Versicherungspartnern auch anderweitige Vereinbarungen getroffen werden.
Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden zwischen Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber ins Ausland entsandt hat und Touristen die ins Ausland reisen. Die Regelung für Urlauber unterscheidet sich danach, ob mit den Ländern ein Sozialabkommen besteht oder nicht. Mit Sozialabkommen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, die im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes entstehen. Ohne Sozialabkommen besteht kein Leistungsanspruch.

