Private Krankenversicherung Lexikon

Auslandskrankenversicherung

Unter einer Auslandskrankenversicherung wird eine Untergruppe der herkömmlichen Krankenversicherung verstanden. Diese ist vor allem als Bestandteil der privaten Krankenversicherung zu betrachten. Durch die Auslandskrankenversicherung werden in beinahe allen Staaten der Welt, die jeweils anfallenden medizinischen Leistungen von der Versicherung erstattet. Die Auslandskrankenversicherung basiert auf einem bilateralen Sozialversicherungsabkommen zwischen den einzelnen Staaten, deren Bürgern im Ernstfall in Deutschland die gleiche Versicherungsleistung zusteht.

 

 

 

 

Durch die Auslandskrankenversicherung werden in der Regel alle notwendigen medizinischen Kosten übernommen, welche durch Arznei- und

Heilmittel

, Operationen, Krankheiten, Zahnbehandlungen und Rücktransporte entstehen. Rücktransporte werden allerdings nur dann abgedeckt, wenn diese medizinisch notwendig sind. Genaue Leistungen sind in der jeweiligen Versicherungspolice geregelt und können sich je nach Versicherungsträger stark unterscheiden. Standardverträge decken zumeist einen Zeitraum von sechs Wochen ab, denn länger dauert kaum ein Urlaub. Daher muss die Auslandskrankenversicherung auch von Policen abgegrenzt werden, welche den Versicherten über ein Jahr versorgen. Auslandsversicherungen besitzen zumeist die Aufgabe, dass der Versicherte Zusatzleistungen empfangen kann. Angeboten wird diese in den meisten Fällen in Automobilclubs oder bei Krankenzusatzversicherungen. Policen mit einer Dauer von einem Jahr sind vor allem für Personen zu empfehlen, welche beruflich oder privat mehrmals im Jahr ins Ausland reisen. Die Auslandskrankenversicherung ist hingegen nur für einen begrenzten Zeitraum und einen einmaligen Urlaub ausgerichtet. Die Auslandskrankenversicherung wird bei Freizeiten oder ähnlichen Ausflügen auch für komplette Gruppen angeboten, dies bietet sich vor allem an, wenn die Reisenden zu großen Teilen minderjährig sind.






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