Private Krankenversicherung Lexikon

Auslandsreisen

Auslandsreisen sind zeitlich begrenzte Kurzreisen von einigen Wochen, Stunden oder Tagen, aus dienstlichen oder privaten Gründen, ohne Verlegung des Lebensmittelpunktes. Bei Auslandsreisen übernimmt die Auslandsreiseversicherung alle Kosten die entstehen für die ärztliche Behandlung, Arznei-, Verbands- und

Heilmittel

, Röntgendiagnostik, Zahnbehandlungen und Operationen sowie stationäre Behandlungen einschließlich Transport zum nächsten anerkannten Krankenhaus, einschließlich Verpflegung und Unterkunft. Für Auslandsreisen mit Todesfall übernimmt die Auslandsreiseversicherung Kosten für Bestattung und Überfühung bis zu einem bestimmt Höchstbetrag.





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