Private Krankenversicherung Lexikon

Ausschluss von Behandlern

Beim Ausschluss von Behandlern handelt es sich um das gesetzlich festgehaltene Recht aller Krankenversicherungen,  die Kostenübernahme von Behandlungen bei gewissen Ärzten nicht zu übernehmen. Allerdings muss sich die jeweilige Krankenversicherung an bestimmte Regeln halten, der Versicherer muss vorher über den Ausschluss von Behandlern informiert werden.

Nimmt ein Patienent die Leistungen eines Arztes in Anspruch, der ausgeschlossen wurde, muss der Patient die Kosten selber tragen, außer wenn die Krankenversicherung versäumt hat, den Patienten rechzeitig zu informieren und dieser bereits mit der Behandlung begonnen hat, dann muss die Krankenversicherung zahlen.

Bei gesetzlichen Krankenkassen werden viele Behandler von vornherein ausgeschlossen, zum Beispiel reine Privatärzte. Darüber hinaus schreibt die gesetzliche Krankenversicherung vor, dass nur gesetzlich anerkannte und niedergelassene Ärzte Behandlungen durchführen. Möchte der Patient aber die Leistungen eines ausgeschlossenen Behandlers in Anspruch nehmen sollte er vorher mit der gesetzlichen Krankenversicherung Kontakt aufnehmen, machmal sind auch nur die Mehrkosten privat zu Tragen. Im Gegensatz dazu ist bei der privaten Krankenversicherungen der Ausschluss von Behandlern begrenzt und eher selten.





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