Private Krankenversicherung Lexikon
Aussteuerung
Aussteuerung bedeutet den Wechsel von einem hohen Unterstützungssystem in ein niedrigeres Unterstützungssystem, was bedeutet, dass das Krankengeld ausläuft. Laut §48 Abs. 1 SGB steht zwar jedem Versicherten das Krankengeld bei
Arbeitsunfähigkeit
zeitlich unbegrenzt zu, handelt es sich jedoch um dieselbe Krankheit ist das Krankengeld nur 78 Wochen, innerhalb von 3 Jahren, zu gewähren.Tritt hingegen eine weitere Krankheit mit einer anderen Ursache aus, besteht wieder neuer Leistungsanspruch von 78 Wochen bei
Arbeitsunfähigkeit
. Bei Überschreitung der 78-Wochen-Frist wechselt man von der Arbeitsunfähgikeit in die Minderung der Erwerbsfähigkeit, es erfolgt hiermit die Aussteuerung. Nach dieser Frist verweigern gesetzliche Krankenversicherungen häufig das Krankengeld und weisen auf geeignete Rechtenversicherungen hin.Bei den privaten Krankenversicherungen ist das Prinzip der Aussteuerung seit über 25 Jahren abgeschafft, lediglich die
Krankentagegeldversicherung
hat einen bestimmten Leistungsspielraum für die Übernahme von Leistungen. Generell übernimmt die private Krankenversicherung im Falle derArbeitsunfähigkeit
alle anfallenden Kosten und übernimmt auch die Beitäge der Arbeitslosenversicherung.

