Private Krankenversicherung Lexikon

Auszahlung

Sowohl die private, als auch die gesetzliche Krankenversicherung haben unterschiedlichee Abrechnungsmethoden, bei der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man unter Auszahlung  der Versicherungsleistung die Kostenerstattung für medizinische Behandlungen an die Versicherten.

Die Methode der Auszahlung trifft aber ausschließlich auf die privaten Krenkenversicherungen zu, da die gesetzlichen Krankenversicherungen nach dem

Sachleistungsprinzip

handeln. Dabei werden die Versicherten mit Naturalien bezahlt und der Arzt rechnet direkt mit der Krankenversicherung ab, so dass außer der  Praxisgebühr keine weiteren Kosten für den Versicherten entstehen.

Für die Auszahlung der

Versicherungsleistungen

in der privaten Krankenversicherung  fordern diese Nachweise, ohne die die private Krankenkasse zur Auszahlung nicht verpflichtet ist. Die Nachweise für die Auszahlung sind entsprechende Arztrechnungen, die als Original vorliegen müssen und anschließend in das Eigentum der privaten Krankenkassen übergehen. Nur bei zusätzlichen Versicherung ist eine Kopie erlaubt, wenn daraus die detaillierten Leistungen hervorgehen.





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