Private Krankenversicherung Lexikon

Basistarif

Seit dem 1. Januar 2009 sind alle privaten Krankenversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Dieser Tarif muss grundsätzlich allen Personen offen stehen, niemand darf als Mitglied abgelehnt werden, auch dann nicht, wenn gravierende Vorerkrankungen oder finanzielle Probleme bestehen.  Die Leistungen im Rahmen des Basistarifs sind meist deutlich geringer als bei den anderen Tarifen der privaten Krankenversicherungen und in etwa vergleichbar mit den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen.  Ein Nachteil des Basistarifs ist, dass Familienangehörige und Kinder des Versicherten nicht kostenlos mitversichert werden können.

Neukunden der privaten Krankenversicherungen haben die Wahl, ob sie sich zum Basistarif oder zu einem anderen Tarif versichern möchten. Für bereits privat Krankenversicherte bestand zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 30. Juni 2009 die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, ohne dabei die bereits gebildeten Altersrückstellungen zu verlieren.

 

Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland die generelle

Krankenversicherungspflicht

. Dadurch müssen sich nun auch alle Personen, die bisher ohne Krankenversicherungsschutz waren, entweder gesetzlich oder privat versichern. Andererseits haben die Krankenkassen einen so genannten Kontrahierungszwang, dies heißt, sie dürfen niemand mehr als Mitglied ablehnen.  Mit der gesetzlichen

Krankenversicherungspflicht

soll verhindert werden, dass zum Beispiel Selbstständige, die sich aufgrund eines zu geringen Einkommens die Beiträge für eine Krankenversicherung nicht leisten können und gänzlich ohne Krankenversicherungsschutz dastehen.

Der höchstmögliche Monatsbeitrag für den Basistarif beträgt derzeit ca. 500 €. Zuschläge wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos oder aufgrund bestehender Vorerkrankungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Wer den

Beitrag

für den Basistarif nicht aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen kann, hat die Möglichkeit, sich entweder zum halben Tarif zu versichern oder einen Zuschuss zur Krankenversicherung beim zuständigen Arbeitsamt oder dem Sozialamt zu beantragen.






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