Private Krankenversicherung Lexikon
Befreiung Versicherungspflicht
Für die Befreiung Versicherungspflicht ist, vom gestzlich Pflichtversicherten, ein
Antrag
bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.Gründe für die Befreiung Versicherungspflicht sind, wenn der Antragsteller
- ein Arzt im Praktikum, ein Student oder Berufspraktikant ist,
- Unterhaltsgeld oder
Arbeitslosengeld
bezieht, aber die letzten 5 Jahre vor Leistungsbezug nicht versichert war,- einen Rentenantrag stellt, oder bereits Rente bezieht,
- in Einrichtungen für Behinderte arbeitet,
- seine jetzige regelmäßige Wochenarbeitszeit auf die Hälfte oder weniger verringert,
- während der
Elternzeit
eine nicht volle Erwerbstätigkeit aufgenommen hat,- auf des Pflegezeitgesetzes seine Wochenarbeitszeit herabgesetzt wird,
- seine
Jahresarbeitsentgeltgrenze
ändertDie Befreiung Versicherunspflicht ist dann beendet, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.

