Private Krankenversicherung Lexikon

Befreiung Versicherungspflicht

Für die Befreiung Versicherungspflicht ist, vom gestzlich Pflichtversicherten, ein

Antrag

bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.

Gründe für die Befreiung Versicherungspflicht sind, wenn der Antragsteller
- ein Arzt im Praktikum, ein Student oder Berufspraktikant ist,
- Unterhaltsgeld oder

Arbeitslosengeld

bezieht, aber die letzten 5 Jahre vor Leistungsbezug nicht versichert war,
- einen Rentenantrag  stellt, oder bereits Rente bezieht,
- in Einrichtungen für Behinderte arbeitet,
- seine jetzige regelmäßige Wochenarbeitszeit auf die Hälfte oder weniger verringert,
- während der

Elternzeit

eine nicht volle Erwerbstätigkeit aufgenommen hat,
- auf des Pflegezeitgesetzes seine Wochenarbeitszeit herabgesetzt wird,
- seine

Jahresarbeitsentgeltgrenze

ändert

Die Befreiung Versicherunspflicht ist dann beendet, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.





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