Private Krankenversicherung Lexikon
Befreiung Zuzahlung
Gesetzlich Krankenversicherte konnten sich bis 2003 unter bestimmten
Voraussetzungen
von den meistenZuzahlungen
befreien lassen, seit 2004 wurde die sog.Härtefallregelung
jedoch weitestgehend abgeschafft.Die alte Regelung zur Befreiung Zuzahlung:
- Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslose und Bezieher von BAföG waren durch die
Härtefallregelung
besonders geschütz und von denZuzahlungen
befreit, ausser bei der Kieferorthopädie und bei Krankenhausaufenthalten.- Geringverdienende Arbeitnehmer waren von allen
Zuzahlungen
befreit, ausser der Eigenleistung im Krankenhaus.Das sind die heutigen Regelungen zur Befreiung Zuzahlung:
- Es gibt nur noch eine einzige Obergrenze für die Zuzahlung und zwar 2% des jährlichen Bruttoeinkommens. Dass bedeutet, erst wenn die Eigenbeteiligung, zusammen mit der Praxisgebühr, diesen Betrag überschreitet erfolgen keine weiteren
Zuzahlungen
.- Chronisch Kranke müssen als Obergrenez max. 1 % des Bruttoeinkommens an
Zuzahlungen
leisten- Empfänger von Sozialleistungen und Geringverdiener werden jetzt gleich behandelt, sie müssen jetzt die gleichen
Zuzahlungen
leisten wir alle anderen Versicherten.- Für Zahnersatz wurden 2006 befundbezogene
Festzuschüsse
eingeführt, anfallende Kosten oberhalb des Zuschusses müssen seither von den gesetzlich Versicherten selber getragen werden.

