Private Krankenversicherung Lexikon

Beginn des Versicherungsschutzes

Der Beginn des Versicherungsschutzes tritt ein, sobald der Vertrag geschlossen ist, d.h., mit Zugang des Versicherungsschein oder einer Annahmeerklärung, jedoch frühestens zu dem im Vertrag genannten Zeitpunktes und Berücksichtigung der

Wartezeiten

. Tritt ein

Versicherungsfall

vor Vertragsschluss ein, besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsfälle die zwar nach Abschluss des Vertrages, aber noch vor dem offiziellen Beginn des Versicherungsschutzes eingetretn sind, wird von dem Zeitpunkt geleistet, wo die Versicherung beginnt aber nach Ablauf der

Wartezeiten

.





Der Beginn des Versicherungsschutzes einer privaten Krankenversicherung wird in 3 Termine aufgeteilt:
- der materielle Beginn des Versicherungsschutzes = konkreter Versicherungsschutz nach Ablauf der

Wartezeiten


- der formelle Beginn des Versicherungsschutzes = Zeitpunkt, an dem der Vertrag geschlossen wird
- der technische Beginn des Versicherungsschutzes = der im Versicherungsantrag festgelegte Termin

 






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