Private Krankenversicherung Lexikon

Beginnverlegung

Bezogen auf Krankenversicherungen bedeutet Beginnverlegung, dass der vertragliche Versicherungsbeginn verlegt wird, wenn verschiende Bedingungen erfüllt sind. Üblich wird die Beginnverlegung auf einen späteren Zeitpunkt verlegt, in Ausnahmen ist auch eine Vorverlegung möglich, allerdings ohne das Leistungen der Vergangenheit geltend gemacht werden.

Die Beginnverlegung wird genutzt, wenn der Versicherungsnehmer den Kündigungstermin bei seiner alten Versicherung, versäumt hat, dann wird mit der neuen Versicherung ein späterer Versicherungsbeginn vereinbart. Beginnverlegung ist sowohl beim Wechsel von privaten zu gesetzlichen Krankenkassen, als auch von gesetzlichen zu privaten Krankenkassen möglich.

Die Verschiebung eines Vertragsbeginns kann allerdings nicht unbegrenzt vorgenommen werden, so liegt die Höchstgrenze der Beginnverlegung bei 6 Monaten. Wird dieser Zeitpunkt überschritten muss ein neuer Vertrag, mit erneuter Risikoprügung, abgeschlossen werden. Neben der Beginnverlegung für Vertragstermine gibt es auch Beginnverlegung für den Versicherungsschutz, dieser tritt ein, wenn eine Sperrfrist ausgesprochen wurde, die zwichen 3 und 8 Monaten liegt.






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