Private Krankenversicherung Lexikon
Behandlungspflege
Neben der Behandlungspflege verwenden ärztliche Institutionen auch den Begriff
Grundpflege
, allerdings unterscheiden sie die Behandlungspflege und dieGrundpflege
voneinander, so dass dieGrundpflege
eher die allgemeine Pflege bedeutet, wobei die Behandlungspflege auf eine spezielle Pflege hinweist. Bei derGrundpflege
wird im häuslichen Rahmen die tägliche Hilfe bei Hygiene oder Zubereitung der Mahlzeiten, durch einePflegekraft
ausgeübt, wobei die Behandlungspflege auf eine konkrete Erkrankung hinweist, deren Pflege in medizinischen Einrichtungen durch geschultes Fachpersonal durchgeführt wird.Aufgaben der Behandlungspflege sind z.B. das Verabreichen von Medikametnen, Abnehmen von Blut oder das Anlegen eines Verbandes. Dies wird meistens von Arzthelfern, Pflegern etc. durchgeführt, aber nicht von einem Arzt. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für die Behandlungspflege auf, wenn diese von einem Kassenvertragsarzt verschrieben wurde und von niedergelassenen Pflegern durchgeführt wird. Die private Krankenversicherung übernimmt hingegen nahezu alle Leistungen, wobei
Privatpatienten
vom größeren Leistungsangebot der privaten Krankenversicherung profitieren. Aber auch gesetzlich Krankneversicherte können einen größeren Leistungsnanspruch ermöglichen, indem sie eine privateZusatzversicherung
abschließen.

