Private Krankenversicherung Lexikon

Behandlungspflege

Neben der Behandlungspflege verwenden ärztliche Institutionen auch den Begriff

Grundpflege

, allerdings unterscheiden sie die Behandlungspflege und die

Grundpflege

voneinander, so dass die

Grundpflege

eher die allgemeine Pflege bedeutet, wobei die Behandlungspflege auf eine spezielle Pflege hinweist. Bei der

Grundpflege

wird im häuslichen Rahmen die tägliche Hilfe bei Hygiene oder Zubereitung der Mahlzeiten, durch eine

Pflegekraft

ausgeübt, wobei die Behandlungspflege auf eine konkrete Erkrankung hinweist, deren Pflege in medizinischen Einrichtungen durch geschultes Fachpersonal durchgeführt wird.

Aufgaben der Behandlungspflege sind z.B. das Verabreichen von Medikametnen, Abnehmen von Blut oder das Anlegen eines Verbandes. Dies wird meistens von Arzthelfern, Pflegern etc. durchgeführt, aber nicht von einem Arzt. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für die Behandlungspflege auf, wenn diese von einem Kassenvertragsarzt verschrieben wurde und von niedergelassenen Pflegern durchgeführt wird. Die private Krankenversicherung übernimmt hingegen nahezu alle Leistungen, wobei

Privatpatienten

vom größeren Leistungsangebot der privaten Krankenversicherung profitieren. Aber auch gesetzlich Krankneversicherte können einen größeren Leistungsnanspruch ermöglichen, indem sie eine private

Zusatzversicherung

abschließen.





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