Private Krankenversicherung Lexikon
Beitragsanpassung
Beitragsanpassung kommt aus dem Bereich der privaten Krankenversicherungen und bedeutet die individuelle Anpassung des zu zahlenen Beitrags eines Kunden. Wichtig ist hierbei, die Beitraganpassung erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip.
Unter dem Äquivalenzprinzip versteht man, dass die zu erwartenden Beiträge der gesamten Vertragsdauer den
Versicherungsleistungen
entsprechen soll. In die zu berechnende Beitragsanpassung fließen unterschiedliche Faktoren, wie z.B. die Altersungsrückstellung mit ein, allerdings ist die Berechnung der Beitragsanpassung schwierig, da durch Erhöhte Schadenshäufigkeit und allgemeine Schwankungen im Gesundheitswesen das Veränderungsrisiko nur schwer ermittelt werden kann.Damit die Beitragsanpassung trotzdem optimal durchgeführt werden kann, müssen Sachverständige hinzugezogen werden, die aus unterschiedlichen Bereichen kommen wie, Gerichtsgutachten, Privatgutachten, medizinische Gutachten, und Schiedsgutachten.

