Private Krankenversicherung Lexikon

Beitragsbemessungsgrenze

Unter dem Begriff Beitragsbemessungsgrenze wird eine Grenzgröße verstanden, welche in Deutschland für die Entrichtung von Sozialversicherungsabgaben angewendet wird. Falls der Grenzbetrag erreicht wird, werden die Beiträge der jeweiligen Versicherung nicht erhöht, ob das reale Einkommen die Grenze übersteigt ist in der Regel nicht von Bedeutung. Alle Einkünfte oberhalb der Grenze bleiben nach wie vor sozialversicherungsfrei.

 

Die Höhe der Beiträge, welche in die Sozialversicherung einfließen müssen, orientiert sich hauptsächlich an dem Einkommen und der Höhe der sozialversicherungspflichtigen Einkünfte. Die Einnahmen, die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die deutsche Bundesregierung muss die Grenzen jährlich wieder anpassen, denn ansonsten könnte durch steigende Lebenshaltungskosten und sinkende Löhne ein hohes Missverhältnis entstehen. Angepasst werden vor allem die Grenzen hinsichtlich der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Kranken- und

Pflegeversicherung

. Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der

Versicherungspflichtgrenze

zu verwechseln, denn bei dieser entfällt die Beitragspflicht zu der gesetzlichen Krankenkasse.

 

Die Grenze wurde vor allem eingeführt, weil das deutsche Sozialversicherungssystem ursprünglich von den Arbeitgebern für die Arbeitnehmer gedacht war. Ein Unterschied zwischen unterschiedlichen Einkommen war eigentlich nicht geplant, daher wurde die Höhe der eingezahlten Beiträge an die Höhe der Auszahlungen gekoppelt. Daher wurde Personen mit einem hohen Einkommen unterstellt, dass diese normalerweise keinen Schutz durch die Sozialkassen benötigen. Heutzutage wird kritisiert, dass eine Umverteilung nicht stattfindet, Einkommen überhalb der Grenze werden nicht belangt. Daher wurden diese Anpassungen vorgenommen, seit dem Jahr 2004 betreffen diese auch wieder die steuerliche Vorsorgepauschale.





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