Private Krankenversicherung Lexikon

Belegarzt

Der Belegarzt ist allgemein ein ganz normaler niedergelassener Arzt, der mit einem Krankenhaus ein vertragliches Abkommen geschlossen hat, damit er in diesem Krankenhaus eigene Patienten versorgen und behandeln kann. In diesem Fall benötigt der Arzt eigene Patientenbetten, die auch als Belegbetten bezeichnet werden, die er mit dem Krankenhaus abrechnet und die wiederum vom Personal des Krankenhauses hauswirtschaftlich betreut und gepflegt werden.

Die Versorgung dieser Patienten erfolgt meist nach dem Prinzip der Regel- und Grundversorgung, was bedeutet, dass die Patienten vom Belegarzt die gleichen Rechte haben wie die Krankenhauspatienten, da die Vereinbarung  nur zwischen Krankenhaus und Arzt geschlossen wurde.

In den meisten Fällen hat der Belegarzt eine eigene Praxis und ist auf bestimmte Fachgebiete spzialisiert, zu diesen gehöhren z.B. die Urologen, die Augenärzte, die Hals-/Nasen-/Ohrenärzte, die Gefäßchirurgen, die Gynäkologen und die Mund-/Kiefer-/Gesichtchirurgen. In der Geburtshilfe können auch freiberufliche Hebammen Verträge mit Krankenhäusern abschließen, man spricht hier von den Beleghebammen. Die Vereinbarung mit dem Krankenhaus ist hier indentisch wie beim Belegarzt.





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