Private Krankenversicherung Lexikon

Beratungseinsatz

Der Beratungseinsatz kommt da zum Tragen, wo Menschen die pflegebedürftige Angehörige pflegen und

Pflegegeld

beziehen, ein Beratungs- und Überprüfungsgespräch mit einem Pflegedienst wahrnehmen müssen. Dieser Pflichteinsatz mit einem ambulaten Pflegedienst wird gesetzlich gefordert.

Dieser Beratungseinsatz beinhaltet das Gespräch zwischen dem Pflegedienst, dem Pflegebedürftigen und dessen Betreuer mit dem Ziel, dass die Pflegeperson bestmöglich unterstützt und betreut wird. Dieser Beratungseinsatz wird regelmäßig wiederholt um neue Ereignisse und Veränderungen zu berücksichtigen. Bei Pflegebedürftigen mit

Pflegestufe

I oder

Pflegestufe

II erfolgt der Beratunseinsatz halbjährlich und bei

Pflegestufe

III kommt es vierteljährlich vor.

Im Beratungseinsatz ist sicherzustellen, dass Pfleger und Pflegebedürftige gemeinsam zurecht kommen und Verbesserungen oder Erleichterungen der häuslichen Pflege abstimmen. Darüberhin hiflt der ambulante Pflegedienst auch bei der Beantragung benötigter Geräte und Hilfmittel und bei der rollstuhltauglichen Wohnraumanpassung. Ist der Beratungseinsatz erfolgreich beendet worden stellt der Pflegedienst ein Zertifikat aus, welches an die Krankenversicherung weitergeleitet wird. Sowohl die gesetzliche, als auch die private Krankenversicherung übernehmen danach die Kosten des Einsatzes.





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