Private Krankenversicherung Lexikon
Berufsgenossenschaft
Neben der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gibt es die gewerbliche Berufsgenossnschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Die Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingter Gefahren. Bei einem
Arbeitsunfall
oder einerBerufskrankheit
werden die Beschäftigten durch die Berufsgenossenschaft beruflich, medizinisch und sozial rehabilitiert, desweiteren entscheidet die Berufsgenossenschaft, die Krankheits- und Unfallfolgen durch Geldzahlungen finanziell auszugleichen.Die Berufsgenossenschaft als Sozialversicherungsträger ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Selbstverwaltung organisiert und wird aus beitragspflichtigen Unternehmen finanziert. Zur Zeit besteht die Berufsgenossenschaft aus 13 gewerblichen und 9 landwirtschaftlichen Genosseschaften, wobei die gewerbliche Berufsgenossenschaft nach Wirtschaftszweigen und die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zusätzlich nach Regionen gegliedert ist.
Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist, gemäß § 14 SGB VII, Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen Mitteln zu verhüten, was in erste Linie durch Beratung der Unternehmen in Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes wahrgenommen wird.

