Private Krankenversicherung Lexikon
Berufsgenossenschaften
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der Privatwirtschaft und deren Beschäftigten sind die Berufsgenossenschaften. Diese haben die Aufgabe, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Arbeitnehmer mit einer
Berufskrankheit
oder die einenArbeitsunfall
erlitten haben, werden durch die Berufsgenossenschaften rehabilitiert und zwar, medizinisch, beruflich und sozial. Die Berufsgenossenschaften haben darüber hinaus die Aufgabe, Krankheit- und Unfallfolgen durch finanzielle Zahlungen auszugleichen.Die Berufsgenossenschaften sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die unterschieden werden in landwirtschaftliche, gewerbliche und Seeberufsgenossenschaften. Alle gesetzlichen Regelungen sind im SGB VII verankert. Die Mitglieder der Berufsgenossenschaften sind alle Unternehmer die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen. Ausnahmen sind, der Bund, die Länder, die Bundesanstalt für Arbeit, die Gemeinden und Gemeindeverbände. Diese sind sind selber Träger der Unfallversicherung.

